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   VGH Hessen, 06.10.1988 - 4 TG 3126/88   

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VGH Hessen, 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 (https://dejure.org/1988,23784)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 (https://dejure.org/1988,23784)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 4 TG 3126/88 (https://dejure.org/1988,23784)
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Hessen, 10.11.1994 - 4 TH 1864/94

    Bestandsschutz bei illegaler Nutzung - Duldungsverwaltungsakt - Nutzungsverbot -

    Deshalb rechtfertigt grundsätzlich die formelle Illegalität der Nutzung einer baulichen Anlage bereits den Erlaß eines Nutzungsverbotes (st. Rspr.: Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972 - IV TH 53/71 - HessVGRspr. 1972, 65; Beschluß vom 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 - m.w.N.; zu §§ 61 Abs. 2, 78 Abs. 1 HBO 1993 vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 26.07.1994 - 4 TH 79/93 -).

    Die materielle Rechtmäßigkeit der am 01.07.1955 aufgenommenen Büronutzung ist auch nicht deshalb in diesem Verfahren zu überprüfen, weil die Antragsgegnerin ihre Ermessensentscheidung in den Ausgangsbescheiden auch auf die fehlende Genehmigungsfähigkeit gestützt hat (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 -).

    1984, 81 = BauR 1984, 816; Beschluß vom 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 - Beschluß vom 23.12.1989 - 4 TH 4362/88 - Beschluß vom 15.08.1994 - 4 TH 377/94 -).

  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 4 TH 1130/89

    Baugenehmigungspflicht für Golfübungsplatz als Sportplatz nach BauO HE § 2 Abs 1

    Deshalb rechtfertigt grundsätzlich die formelle Illegalität einer baulichen Anlage bereits den Erlaß eines Nutzungsverbotes (ständige Rechtsprechung: Hess. VGH, Beschluß vom 14.01.1972 -- IV TH 53/71 -- HessVGRspr. 1972, 65; Beschluß vom 06.10.1988 -- 4 TG 3126/88 -- m.w.N.).

    Die im Bescheid des Antragsgegners vom 31.08.1988 für die Begründung des Sofortvollzugs gegebene Begründung genügt den Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14.01.1972 -- IV TH 53/71 --, HessVGRspr. 1972, 65; Beschluß vom 08.07.1982 -- IV TH 40/82 --, HessVGRspr. 1983, 6; Beschluß vom 06.10.1988 -- 4 TG 3126/88 --).

    Da Nutzungsverbot und Anordnung des Sofortvollzugs bereits aufgrund der formellen Illegalität gerechtfertigt sind und der Antragsgegner sich auch in erster Linie darauf stützt, bedarf es im vorliegenden Fall, im Unterschied zu einem Nutzungsverbot, das von vornherein sowohl auf formelle als auch auf materielle Illegalität gestützt wird, keiner Nachprüfung der materiell-rechtlichen Begründung des Nutzungsverbotes (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 06.10.1988 -- 4 TG 3126/88 --).

  • VGH Hessen, 02.05.1989 - 4 TH 207/89

    Zwangsgeldandrohung ohne Fristsetzung

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners verlangt § 72 HVwVG auch in diesem Fall, daß die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheidet, ob davon abzusehen ist, dem Bauherrn eine zumutbare Frist zur Erfüllung der bauaufsichtlichen Anordnung zu setzen (Hess. VGH, Beschluß vom 06.10.1988 -- 4 TG 3126/88 -- Hess. VGRspr. 1989, 27; Beschluß vom 17.03.1981 -- IV TH 8/81 -- BRS 38 Nr. 212).

    Der Senat hat auch in der Vergangenheit entsprechende Anforderungen an die Vollstreckung des Verbots der Fortsetzung ungenehmigter Bauarbeiten gestellt (vgl. den im Beschluß vom 06.10.1988, a.a.O. angezogenen Beschluß des Senats vom 25. März 1988 -- 4 TH 439/88 --).

  • VGH Hessen, 30.10.1995 - 3 TG 3115/95

    Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer Maßnahme

    Eine Auseinandersetzung mit der materiellrechtlichen Zulässigkeit der streitbefangenen Nutzung wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn die Bauaufsichtsbehörde des Antragsgegners im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 78 Abs. 1 HBO zusätzlich zur formellen Illegalität kumulativ auch die materiell-rechtliche Unzulässigkeit mit zur rechtlichen Grundlage des Nutzungsverbots gemacht hätte (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 - (HessVGRspr. 1989, 27)).
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1642

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes

    Da der Erlass einer Nutzungsuntersagung gem. Art. 76 Satz 2 BayBO eine Ermessensentscheidung beinhaltet, spricht Einiges dafür, dass die Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung gem. Art. 40 BayVwVfG, § 114 Satz 1 VwGO dann auch daraufhin zu überprüfen ist, ob die Behörde zu Recht von der materiellen Illegalität der Nutzung bzw. deren fehlender Genehmigungsfähigkeit ausgegangen ist (HessVGH, B.v. 6.10.1988 - 4 TG 3126/88 - juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 22.09.2016 - 4 B 863/15
    Dann ist auch diese zu überprüfen, da der Erlass des bauaufsichtlichen Nutzungsverbots eine Ermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde ist (Hessischer VGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 4 TG 3126/88 -, HessVGRspr. 1989, 27).
  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 4 B 1516/15
    Die etwaige Vereinbarkeit einer baulichen Nutzung mit den materiell-rechtlichen Vorschriften des Baurechts ist nach der ständigen Rechtsprechung der Bausenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs allerdings dann als ermessenseinschränkender Gesichtspunkt beachtlich, wenn die Bauaufsichtsbehörde ihre Ermessensentscheidung auch auf die Annahme eines Verstoßes gegen das materielle Baurecht gestützt hat (Hessischer VGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 4 TG 3126/88 -, ESVGH 39, 314 [L] = HessVGRspr 1989 27; seitdem ständige Rspr.; vgl. Beschluss vom 19. Januar 2016-4 B 1905/15-).
  • VGH Hessen, 30.01.1997 - 4 TG 73/97

    Zur Störerauswahl bei einem Nutzungsverbot

    Der Antragsgegner hat den Sofortvollzug des Nutzungsverbots in der angefochtenen Verfügung vom 18.09.1996 allein auf die formelle Illegalität der Anlage gestützt, was rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 - HessVGRspr. 1989, 27), zumal die formell illegale Nutzung auch den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 82 Abs. 1 Nr. 12 HBO 1993 erfüllt.
  • VGH Hessen, 27.07.1989 - 6 TH 1651/89

    Anweisung einer Kommunalaufsichtsbehörde an eine Gemeinde nach GemO HE § 139, den

    Insbesondere hat die Aufsichtsbehörde nicht dargelegt, weshalb die Auslegung der Planunterlagen sofort erfolgen muß, also eilbedürftig ist (vgl. dazu zuletzt Hess. VGH, Beschluß vom 6. Oktober 1988 - 4 TG 3126/88 -, HessVGRspr. 1989, 27).
  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 1422/87

    Nutzungsverbot für freiberufliche Büronutzung von vier Wohnungen

    Da der Erlaß des Nutzungsverbots auf dieser Grundlage im Ermessen der Beklagten steht und die Beklagte sich bei ihrer Ermessensentscheidung ausweislich ihres Bescheides vom 11.08.1983 und ihres dazu ergangenen Widerspruchsbescheides vom 08.08.1984 auf formelle und materielle Baurechtswidrigkeit der beanstandeten Büronutzung stützt, sind auch im gerichtlichen Verfahren die formelle und die materielle Rechtmäßigkeit der Büronutzung zu prüfen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 06.10.1988 - 4 TG 3126/88 -).
  • VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
  • VGH Hessen, 13.10.1988 - 3 UE 1945/84

    Verkauf und Vermietung von Wohnmobilen im Allgemeinen Wohngebiet

  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03

    Nutzungsänderung durch Anbringung einer Mobilfunkanlage an einem Wohngebäude

  • VG Kassel, 19.02.2001 - 2 G 134/01
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